Leistungen der Gynäkologischen Praxis Dr. Sabine Vielhaber in Gevelsberg
Allgemeine Leistungen
Zu den Leistungen der Mutterschaftsvorsorge gehören regelmäßige vaginale Untersuchungen, Urinuntersuchungen, Blutuntersuchungen, Bestimmung von Gewicht, Blutdruck und Eisenwert.
Ab der ca. 25. Schwangerschaftswoche führen wir regelmäßige CTG-Ableitungen durch. Außerdem ist ein Glucose-Screening zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen, ebenso wie jeweils eine Ultraschalluntersuchung in der 9. bis 12.; 19. bis 22. und 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Zusätzlich gibt es noch folgende Wahlleistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge:
- Toxoplasmose-Antikörper-Bestimmung
- Bestimmung der Schilddrüsenwerte
- Zytomegalie-Antikörperbestimmung
Jede Frau ab 20 Jahre hat einmal im Jahr Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorge. Krebsfrüherkennung dient dazu, eventuelle Krebserkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane in einem frühem Stadium zu entdecken und die Heilungsaussichten zu verbessern. Zwischen dem 20. und dem 34. Geburtstag wird einmal pro Jahr dabei ein Krebsabstrich des Gebärmutterhalses entnommen. Ab dem 35. Geburtstag wird dabei alle drei Jahre ein Krebsabstrich und HPV-Abstrich entnommen. Mit steigendem Lebensalter erweitert sich die Krebsvorsore automatisch wie folgt:
Ab 20 Jahre einmal jährlich gynäkologische Krebsvorsorge.
Ab 30 Jahre zusätzlich jährliche Brustuntersuchung.
Ab 50 bis 55 Jahre zusätzlich jährlich Stuhluntersuchung (Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhlgang).
Ab 56 wahlweise alle zwei Jahre Stuhluntersuchung oder eine Vorsorgedarmspiegelung (Wiederholung nach 10 Jahren)
Ab 50 bis 69 Jahre zusätzlich alle zwei Jahre Mammographie-Screening
Folgende Möglichkeiten der erweiterten Krebsvorsorge bieten wir Ihnen:
- Ultraschalluntersuchung der Brust
- Gynäkologischer Ultraschall
- Erweiterter Krebsabstrich
- HPV-Abstrich
- ACP-Abstrich
- Osteoporose Früherkennung
- Darmkrebsfrüherkennung
- Blasenkrebsfrüherkennung
Nachdem die medizinische (Erst-)Behandlung der Tumorerkrankung abgeschlossen ist, beginnt die Zeit der Nachsorge. Nachsorge heißt:
- Vorbeugung einen eventuellen Wiederauftritt der Krankheit rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
- Falls eine medikamentöse Therapie erfolgt, diese fortführen und überwachen.
- Mögliche Begleiterkrankungen festzustellen und zu behandeln.
- Die Betroffenen bei ihren körperlichen, seelischen und sozialen Problemen zu unterstützen.
In der Regel erfolgt die Nachsorge in den ersten Jahren alle drei Monate.
DMP
Unsere Praxis ist ein DMP (Disase Management Program)-Vertragspartner. Hier geht es um eine strukturierte und standartisierte Nachbehandlung von an Brustkrebs erkrankten Frauen.
Durch gezielte, qualitativ gesicherte und ausführliche Informationen werden die Patientinnen aufgeklärt und in die Lage versetzt selbst stärker aktiv am eigenen Behandlungsprozess teilzunehmen.
Für die Ärztin bedeutet die Teilnahme, dass sie sich verpflichtet, sich durch regelmäßige Fortbildung auf den neusten Stand zu bringen.
Für eine optimale Durchführung ist es erforderlich eng mit DMP zugelassenen Kliniken zusammen zu arbeiten.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Grundversorgung. Bei uns können Sie sich gegen die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene impfen lassen. Hierzu gehören z.B. die Schutzimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Lungenentzündung, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Grippe.
Gerade eine Rötelninfektion ist in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft gefährlich. Beim ungeborenen Kind kann es zu schweren Augenschäden und geistigen Behinderungen kommen. Durch eine rechtzeitig durchgeführte Rötelnschutzimpfung können Sie sich und Ihr ungeborenes Kind schützen.
Ein lückenloser Impfschutz schützt nicht nur Sie, sondern auch die Menschen die aufgrund von Erkrankungen oder Allergien nicht geimpft werden können. Wenn Sie nicht erkranken können, können Sie auch keine Erkrankung übertagen. Denken Sie hier auch an Ihre Kinder und Enkelkinder. Babys können erst ab einem bestimmten Alter geimpft werden. Vorher sind sie auf einen Schutz durch Ihre Umwelt angewiesen.
Einige Krankenkassen übernehmen darüber hinaus mittlerweile auch sog. Reiseimpfungen wie Hepatitis A und B, Gelbfieber, Typhus etc.
Gerne überprüfen wir Ihren Impfausweis auf Vollständigkeit und informieren Sie darüber welche Impfungen Ihre Krankenkassen, über die Grundversorgung hinaus, erstattet.
Als Wahlleistungen bieten wir Ihnen
- Reiseimpfungen
- Impfung gegen vaginale Infektionen
Als gynäkologische Praxis impfen wir natürlich auch gegen Gebärmutterhalskrebs. Die Impfung erfolgt bei Jungen und Mädchen immer vom 9. bis zum 18. Geburtstag. Gebärmutterhalskrebs wird von bestimmten Viren verursacht, sogenannte Humane Papilomviren – kurz HPV. Diese Viren werden beim Geschlechtsverkehr übertragen und können unter anderem auch Condylome (Feigwarzen) auslösen. Eine Infektion mit HPV-Viren bemerkt man meistens nicht.
Wie bei den meisten anderen Impfstoffen ist auch hier eine Grundimmunisierung nötig. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt immer bis zum 18. Geburtstag. Auch über diese Altersgrenze hinaus erstatten noch viele Krankenkassen die Kosten bis zum 26. Geburtstag.
Verhütung In der modernen Medizin gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Verhütungsmöglichkeiten. So kann individuell für jede Patientin die beste Methode gewählt werden.
Die verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel sind für Patientinnen aller Kassen bis zum 20. Geburtstag erstattungsfähig. Danach reine Privatleistung.
Die wohl bekannteste Methode:
Die Anti-Baby-Pille
Es gibt viele verschiedene Pillensorten, sie enthalten bis auf die Minipille alle die beiden weiblichen Hormone Östrogen und Gestagen (Gelbkörperhormon).
Wirkung: Die Hormone in der Pille haben eine dreifache Wirkung:
1. Sie hemmen die Eizellenreifung und damit den Eisprung. Der gesamte Zyklus der Frau besteht infolgedessen aus unfruchtbaren Tagen. Dadurch kann es nicht zu einer Befruchtung kommen.
2. Sie verändern den Schleim im Gebärmutterhalskanal, so dass die Samen nicht in die Gebärmutter eindringen können.
3. Die Gebärmutterschleimhaut wird nur ungenügend aufgebaut, so dass sich ein befruchtetes Ei nicht einnisten kann.
Anwendung: Einnahme über 21 oder 22 Tage (je nach Präparat) mit darauf folgender 6 – 7tägiger Einnahmepause, in der die Regelblutung eintritt.
Die Minipille
Die Minipille enthält nur das Hormon Gestagen (Gelbkörperhormon).
Wirkung:
1. Sie bewirkt vor allem einen mangelhaften Aufbau der Gebärmutterschleimhaut und
2. eine Verfestigung des Schleims im Gebärmutterhals.
3. Bei vielen Verwenderinnen hemmt die Minipille auch den Eisprung, aber nicht bei allen. Ist in der Minipille Desogestrel enthalten wird der Eisprung vollständig gehemmt.
Anwendung:
Die Minipille wird täglich durchgenommen – ohne Pause – . Bei allen Präparaten, außer dem desogestrelhaltigen, muss sie exakt zur gleichen Zeit eingenommen werden. Bei einer Verzögerung der Einnahme um mehr als 2 Stunden ist der Schutz nicht mehr gewährleistet. Nur bei der desogestrelhaltigen kann die Einnahme um bis zu 12 Stunden verzögert werden.
Der Vaginalring
Der seit 2003 in Deutschland zugelassene biegsame Kunststoffring enthält eine niedrig dosierte Östrogen/ Gestagenkombination und passt sich – in einer Größe – jeder Frau an.
Wirkung:
Die Wirksamkeit des Ringes ist mit der der Pille zu vergleichen.
Die Wirkstoffe gelangen durch die Scheidenwände direkt in die Blutbahn.
Anwendung:
Der Ring wird von der Frau am 1. Tag der Blutung im Liegen oder Stehen in die Scheide eingeführt und nach 21 Tagen wieder entfernt.
Nach einer 7tägigen Pause, in der die Regelblutung eintritt, wird ein neuer Ring für 21 Tage eingeführt.
Das Verhütungspflaster
Das Verhütungspflaster enthält eine Östrogen/Gestagenkombinatin.
Wirkung: Das Wirkprinzip des Pflasters entspricht dem des Vaginalringes und der Pille.
Anwendung:
Das Pflaster wird am 1. Tag der Regelblutung auf Po, Bauch oder Oberarme aufgeklebt und wöchentlich gewechselt (jedes Pflaster bleibt exakt 1 Woche kleben). Nach dem 3. Pflaster wird eine Woche Einnahmepause gemacht in der die Regelblutung eintritt. Nach 7tägiger Pause wird wieder mit drei neuen 3 Pflastern begonnen.
Die Spirale (IUP-Intrauterinpessar)
Die Spirale besteht aus Kunststoff, der Schaft der Spirale ist mit Kupferdraht umwickelt.
Wirkung:
1. Sie wird vom Körper als Fremdkörper identifiziert, wodurch eine Art Dauerreizung ausgelöst wird, die bis in die Eileiter reicht. Der Körper ruft als Reaktion Abwehrzellen auf den Plan, die die Samenzellen und auch die Eizellen vernichten können.
2. Sie gibt kleinste Mengen Kupfer ab, wodurch die Samenzellen in ihrer Beweglichkeit so gehemmt werden, dass sie die Eizelle im Eileiter erst gar nicht erreichen.
Anwendung:
Die Spirale wird vom Frauenarzt/-ärztin durch den Muttermund in die Gebärmutter eingesetzt. Das geht am besten während der Regelblutung, weil dann der Muttermund etwas geöffnet ist. Nach 3 Jahren wird die Spirale dann ausgewechselt.
Die Hormonspirale
verbindet die Wirkungsweise der Pille mit der der Spirale.
Wirkung: Diese Spiralenart ist anstelle des Kupfers mit einem kleinen Hormondepot versehen und setzt das Gelbkörperhormon Levonorgestrel frei.
1. Der Zervixschleim wird dadurch dicker und undurchlässiger für die Spermien während des Eisprunges.
2. Die Spermien werden in ihrer Beweglichkeit stark gehemmt.
3. Sie hemmt den Aufbau der Gebärmutterschleimhaut, wodurch die Möglichkeit abnimmt, dass sich eine eventuell befruchtete Eizelle einnisten kann.
Anwendung:
Die Hormonspirale wird wie die Kupferspiralen vom Frauenarzt/-ärztin während der Regelblutung in die Gebärmutter eingelegt. Sie wirkt 5 Jahre. Die Regelblutungen werden schwächer oder hören sogar ganz auf. Die Sicherheit ist mit der einer Sterilisation vergleichbar, wobei die Hormonspirale nach dem sie gezogen worden ist, vollständig reversibel ist und bereits im 1. Zyklus danach eine Schwangerschaft entstehen kann.
Die Dreimonatsspritze
Die Dreimonatsspritze enthält ein langwirkendes Gestagen das in die Gesäßmuskulatur gespritzt wird.
Wirkung: Verhinderung des Eisprunges.
Anwendung:
Nur für Frauen die mit anderen Verhütungsmethoden nicht zurechtkommen. Alle zwölf Wochen eine Spritze durchgehend, ohne Pause. Darunter bleibt die Regelblutung meist ganz aus.
Das Hormonimplantat (Implanon)
Das Hormonimplantat ist ein kleines Stäbchen das unter die Haut der Innenseite des Oberarmes eingesetzt wird.
Wirkung: Das Stäbchen setzt über 3 Jahre kleine Mengen Gestagen frei.
1. Hemmung des Eisprunges
2. Veränderung des Schleimes des Gebärmutterhalses, der Gebärmutterschleimhaut und der Eileiter.
Anwendung:
Das Implantat wird durch einen kleinen operativen Eingriff in Lokalanästhesie zwischen dem 1. und 5. Zyklustag eingepflanzt. Für 3 Jahre bietet das Stäbchen eine hohe Sicherheit.
Weitere Verhütungsmethoden
- Kondome
- Femidom (Kondom für die Frau)
- Diaphragma
- Lea Contraceptivum ( Verhütungsklappe aus Silikon)
- Portiokappe
- Basaltemperaturmethode
- Schleimmethode
- Chemische Methode
- Technische Hilfsmittel (z.B. Persona)
- Sterilisation
Für Fragen und weitere Details stehen wir gerne zur Verfügung. Die Verhütungsfrage erfolgt bei uns ganz individuell für jede Patientin.
Wechseljahre bezeichnet Umgangssprachlich die Zeit in der die zyklische Funktion der Eierstöcke, die die weiblichen Hormone produzieren, langsam erlischt. Diese Phase der hormonellen Umstellung des weiblichen Körpers kann eine Reihe von Beschwerden mit sich bringen. Wie eine Frau die Wechseljahre erlebt kann sehr unterschiedlich sein. Wichtig ist diese Phase als Teil des Lebens zu akzeptieren. Eine gesunde Ernährung und regelmäßiger Sport sollten selbstverständlich zu Ihrem Leben dazu gehören.
In dieser Zeit ist es besonders wichtig jede Patientin individuell auf Ihre Beschwerden hin zu beraten.
Gesundheitliche Einschränkungen, die die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität einschränken, können mit vielfältigen Therapiemöglichkeiten der Medizin die Wechseljahrsbeschwerden lindern oder beheben. Es muss aber nicht immer sofort eine Hormonersatztherapie sein, schon eine Umstellung der Lebensweise und Mittel aus der Homöopathie können viel helfen.
Formalitäten
Für die Untersuchung beim Frauenarzt benötigst du lediglich deine Versicherungskarte. Die brauchen wir aber unbedingt, da stehen wichtige Informationen zu deiner Krankenversicherung drauf.
Bitte bringe, wenn möglich, auch deinen Impfausweis mit. Hier können wir sehen ob alle nötigen Impfungen gemacht worden sind und ob vielleicht die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs noch fehlt.
Ein Rezept für „die Pille“ ist für dich bis 18 Jahre vollkommen kostenfrei. Ab 18 Jahre wird die „Rezeptgebühr“ fällig. Die liegt je nach Packungsgröße zwischen 5.- und 10.-€. Erst ab 20 Jahre muss „die Pille“ vollständig selbst bezahlt werden.
Vertrauen
Vertrauen ist wichtig. Wenn man noch nie bei einem Frauenarzt war, dann ist es sinnvoll, Freundinnen, die große Schwester, die Mutter oder eine andere vertraute Person um Rat zu fragen. Sie haben meistens bereits mehrere Frauenärzte besucht und können oft gute Tipps geben. Denn es ist in diesem Fall sehr wichtig, dass man sich bei dem behandelnden Arzt gut aufgehoben fühlt und Vertrauen entwickeln kann.
Begleitperson gestattet und erwünscht.
Wer Angst davor hat, alleine zu gehen, kann grundsätzlich eine Person seines Vertrauens mitbringen. Das kann die Mutter sein, die Freundin,….. oder auch der Freund. Das wird von den Mädchen übrigens oft als besonderes Zeichen seines Verantwortungsgefühls gewertet.
Untersuchung
Wir bieten den Mädchen an, beim ersten Besuch lediglich ein klärendes Gespräch zu führen, oft ist gar keine Untersuchung nötig z.B. wenn du dir „die Pille“ verschreiben lassen möchtest oder du Probleme mit deiner Regelblutung hast. Im Gespräch werden nicht nur der Grund des Besuches, sondern auch vorherige Krankheiten, Medikamente die du eventuell einnimmst, eventuelle Operationen und Erkrankungen von Mutter/Vater und Oma/Opa erfragt. Dies ist wichtig, um das richtige Verhütungsmittel für dich zu finden.
Wenn dann doch eine Untersuchung gemacht werden muss……
Normalerweise wird erst einmal nur Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter abgetastet.
Für Mädchen, die noch Jungfrauen sind, gibt es sogar extra Instrumente, wie zum Beispiel einen kleineren Scheidenspiegel. Grundsätzlich wird die Untersuchung aber sowieso so durchgeführt, dass das Jungfernhäutchen dabei nicht verletzt wird. Oft macht auch der Gedanke Angst, sich komplett ausziehen zu müssen. Das ist aber gar nicht notwendig. Viele Frauen, die sich ihrer Nacktheit in diesem Moment schämen, greifen auf den Trick mit dem Rock zurück. So muss man lediglich Unterhose und ggf. Strumpfhose ausziehen. Es ist auch nicht notwendig, vor der Untersuchung Intimsprays oder ähnliches anzuwenden. Normale Hygiene reicht vollkommen aus.
Der „Horrorstuhl“
Zugegeben, der Stuhl, auf dem die Untersuchung durchgeführt wird, sieht nicht grade vertrauenserweckend aus. Der gynäkologische Stuhl ist eine Art Liege, auf der man auf dem Rücken liegt und die Beine auf links und rechts angebrachte Stützen stellt. Die meisten Mädchen und Frauen empfinden das als sehr unangenehm, dass man sich mit gespreizten Beinen hinsetzen muss. Das allerdings ist notwendig, damit die Ärztin den Scheideneingang, die Scheide selbst und den Gebärmutterhals gut sehen und wenn nötig mit einem Wattestäbchen einen Abstrich machen kann.
Brustuntersuchung
Eine Brustuntersuchung, die ebenfalls tastend durchgeführt wird, macht man bei jungen Mädchen meist noch nicht routinemäßig. Allerdings ist es sinnvoll, sich von der Ärztin zeigen zu lassen, wie man den Busen am besten selbst untersucht. Auch wenn das Gefühl besteht, dass mit der Brust irgendetwas nicht stimmt, ist der Frauenarzt der richtige Ansprechpartner.
Fragen
Eine Checkliste kann hilfreich sein. Da man, wenn man beim Arzt sitzt, oft aufgeregt ist, hilft es, sich vorher eine Checkliste zu erstellen und sich zu notieren, welche Fragen man stellen wollte. Außerdem solltest du den ersten Tag der letzten Regelblutung kennen.
Das könnten Fragen sein, die Mädchen dem Frauenarzt stelle wollen:
- Mein Periode kommt sehr unregelmäßig, muss ich mir deswegen Sorgen machen.
- Ich habe Schmerzen, wenn ich meine Periode habe. Ist das normal? Kann ich etwas dagegen tun.
- Ich habe einen Freund und möchte mit ihm schlafen. Gibt es Alternativen zu Pille?
- Muss ich meinen Eltern sagen, dass ich die Pille nehmen?
- Verändert die Pille mich und meinen Körper?
- Muss ich mich gegen Gebärmutterhalskrebs impfen lassen? Was sind die HP-Viren eigentlich?
Die Harninkontinenz, so der Fachausdruck für die Blasenschwäche, ist eine häufige Erkrankung und betrifft durchschnittlich jede dritte Frau. Doch nur wenige Frauen sprechen darüber, denn den meisten von Ihnen ist das Thema unangenehm. Es werden drei Formen unterschieden die auch unterschiedlich behandelt werden.
Belastungsinkontinenz (Stessinkontinenz)
Ungewollter Urinabgang bei Druckerhöhung im Bauchraum, z.B. durch Husten, Lachen oder Niesen, sowie bei körperlicher Belastung wie Treppensteigen oder Hüpfen.
Therapie:
Beckenbodentraining, Medikamente, Reizstrombehandlungen, manchmal operative Maßnahmen möglich.
Dranginkontinenz
Starker nicht unterdrückbarer Harndrang mit ungewolltem Harnverlust. Der Dranginkontinenz liegt eine Überaktivität oder Instabilität der harnaustreibenden Muskulatur zugrunde.
Therapie: Beckenbodentraining und Medikamente
Mischinkontinenz
Form der Harninkontinenz, bei der Symptome der Belastungs- und Dranginkontinenz zusammen auftreten.
In unserer Praxis werden Sie über die für Sie richtige Behandlungsmethode informiert, angeleitet und mit weiteren Informationsmaterialien versorgt.
Adressen für regionale Selbsthilfegruppen erfahren Sie unter www.Kompetenz-In-Kontinenz.de oder
Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 124, 34119 Kassel
Telefon 0561/780604 Fax 0561/776770
www.gih.de
Gut vorbereitet bei Kinderwunsch
Schon bevor der Wunsch Gewissheit wird, sollte jede Frau darauf achten, dass ihr Impfschutz komplett ist. Das heißt nicht nur Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung, sondern auch ganz wichtig Masern-Mumps-Röteln und Keuchhusten. Routinemäßig sollte ihr Impfausweis einmal jährlich durchgesehen werden.
Nehmen sie regelmäßig medizinisch verordnete Arzneimittel ein (Langzeitbehandlung), sollten sie dieses schon vorab mit ihrem Gynäkologen besprechen.
Wenn der Wunsch in die Planung geht…
Medikamente – Der gewohnheitsmäßige Griff zu Kopfschmerz- und Beruhigungsmittel sollte nun unterbleiben.
Genussmittel – Schon vor einer Schwangerschaft sollten sie auf Nikotin verzichten. Spätestens bei einem positiven Schwangerschaftstest auch auf Alkohol. Der Genuss von Rauschmitteln, auch den sog. weichen Drogen verbietet sich von selbst.
Ernährung – Eine ausgewogene Ernährung sollte bei Kinderwunsch selbstverständlich sein. Calcium, Eisen, Magnesium, Folsäure und Jod sollten ausreichend vorhanden sein.
Nahrungsergänzungsmittel – Folsäure: Folsäure wird über die Nahrung häufig nur unzureichend aufgenommen und kann vom Körper auch nicht gespeichert werden. Bei einem Folsäuredefizit ist das Risiko erhöht, dass das Kind im Mutterleib Fehlbildungen erleidet. Es empfiehlt sich schon bei Kinderwunsch eine tägliche Einnahme von 0,4 mg Folsäure.
Jod: Der Jodbedarf steigt zu Beginn der Schwangerschaft um 25% an. Der kindliche Organismus braucht Jod für die körperliche und geistige Entwicklung. Auch hier empfiehlt sich eine zusätzliche Einnahme von 150ug tägl. Ausnahme ist, wenn sie bereits ein Schilddrüsenhormon einnehmen. Hier sollten sie Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt halten.
Für weitere Fragen stehen wir ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Wir beraten sie auch gerne zum Thema Nahrungsergänzungsmittel, aber auch die Apotheke hilft ihnen gerne weiter.
Unerfüllter Kinderwunsch
In der Regel liegt die Wartezeit auf eine Schwangerschaft aus medizinischer Sicht durchschnittlich bei einem Jahr. Jüngere Frauen werden in der Regel schneller schwanger als ältere.
Nach dieser Zeit wird empfohlen sich ärztliche Hilfe zu suchen. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Fortpflanzungsorgane aufgrund von Operationen, Infektionen oder hormonellen Problemen geschädigt sind, sollten Sie sich schon früher in ärztliche Behandlung begeben.
Statistisch gesehen verteilen sich Fruchtbarkeitsstörungen jeweils zu 30 bis 40% auf die Frau und den Mann.
Bei 20 bis 30% der Paare werden bei beiden Partnern Störungen festgestellt.
Bei ca. 10 bis 15% bleibt die Ursache für unerfüllten Kinderwunsch ungeklärt.
Leider wird Unfruchtbarkeit überwiegend als Angelegenheit der Frau betrachtet. Oft wird viel Zeit verloren, weil der Mann sich erst in Behandlung begibt, wenn bei der Frau keine Ursachen gefunden werden. Deshalb ist es wichtig, dass auch der Partner sich frühzeitig in ärztliche Behandlung begibt.
Neben der Erfassung der Anamnese, gehören eine gründliche körperliche Untersuchung und die Bestimmung bestimmter Hormone zur Abklärung eines unerfüllten Kinderwunsches. Weiterführend, wenn auch beim Partner keine Ursache gefunden wurde, sollte die Durchgängigkeit der Eileiter überprüft werden.
Eine ausführliche Diagnostik und umfassende Beratung der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist für mich selbstverständlich. Sind die Möglichkeiten in der Praxis ausgeschöpft oder liegt ein Befund vor, der eine künstliche Befruchtung nötig macht, überweise ich Sie an ein Kinderwunschzentrum. Natürlich betreue ich Sie auch bei einer laufenden Behandlung im Kinderwunschzentrum weiter, eine enge Zusammenarbeit mit den dortigen Ärzten ist mir sehr wichtig.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Rahmen der Krebsvorsorge
Jede 7. Frau in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs, jährlich sind das etwa 47.000 Frauen. Nur durch Hochtechnologie ist eine Krebsfrüherkennung möglich. In den letzten Jahren hat die Ultraschalluntersuchung der Brust durch neue und weiterentwickelte Technologie immer mehr Bedeutung in der Früherkennung von Brustkrebserkrankungen erlang. Insbesondere jüngere Frauen mit sehr dichter Brustdrüsenstruktur profitieren von dieser Untersuchungsmethode.
Der Berufsverband der Frauenärzte empfiehlt regelmäßige Kontrollen mittels Ultraschall und Mammographie auch bei Beschwerdefreiheit. Als routinemäßige Früherkennungsuntersuchung ist diese Methode derzeit jedoch von den Krankenkassen nicht vorgesehen. Deshalb kann der Ultraschall der Brust nur bei konkretem Krebsverdacht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.
In allen anderen Fällen kann diese Untersuchungsmethode sinnvoll und empfehlenswert sein, muss jedoch dann privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.
Um Ihnen die optimale Befundauswertung der Ultraschalluntersuchung zu bieten ist eine besondere Fortbildung erforderlich. Unsere Praxis ist nach DEGUM I für den Brustultraschall zertifiziert und verfügt über zwei Ultraschallgeräte die den neusten technologischen Anforderungen entsprechen.
Im Leistungsumfang der Krebsvorsorge ist nur eine Tastuntersuchung des Unterleibs vorgesehen. Als ergänzende Maßnahme, zum Ausschluss von Schleimhautveränderungen in der Gebärmutter und von nicht tastbaren Tumoren und Zysten der Gebärmutter und der Eierstöcke, empfiehlt sich eine Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens (Unterleib). Die Untersuchung wird mit einem Vaginalultraschall ohne Röntgenbelastung durchgeführt und zeigt schon kleinste, nicht tastbare, Veränderungen.
HPV-Abstrich – für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
Eine HPV-Typisierung sagt aus ob eine Frau eine Infektion mit Humanen Papillomaviren (Warzen-Viren) am Gebärmutterhals hat. Mit der HPV-Typisierung ist es möglich, das Risiko für eine mögliche spätere Krebserkrankung (Gebärmutterhalskrebs) frühzeitig zu erkennen.
Mit diesem Test ist eine größtmögliche Sicherheit hinsichtlich eines Gebärmutterhalskrebses zu erreichen.
ACP-Abstrich
Außerdem bieten wir zusätzlich eine neue, genauere Methode des Gebärmutterhalsabstriches an. Der Dünnschicht-Abstrich (Auto-Cyte-Prep) bietet eine höhere Aussagekraft als der herkömmliche PAP-Abstrich. Es wird durch ein verbessertes Abstrichverfahren mehr Zellmaterial gewonnen und die Beurteilung ist durch eine bessere Aufbereitung des Zellmaterials wesentlich genauer. Er bietet Frauen mit Vorerkrankungen, einer bekannten HPV-Infektion oder bei unklaren Befunden mehr Sicherheit.
Der Auto-Cyte-Prep-Abstrich wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In anderen Ländern hat der Auto-Cyte-Prep-Abstrich aufgrund der besseren und genaueren Aussagekraft den herkömmlichen PAP-Abstrich bereits ersetzt.
Die Osteoporose (Knochenschwund) ist eine Erkrankung die durch Verminderung der Knochendichte zu erhöhter Knochenbrüchigkeit führt. Typische Folgen sind der sogenannte „Witwenbuckel“ oder der Oberschenkelhalsbruch. Jede dritte Frau ist nach den Wechseljahren von Osteoporose betroffen.
Da im Anfangsstadium keinerlei Beschwerden bestehen ist Früherkennung enorm wichtig. Nur bei frühzeitiger Erkennung der Krankheit ist ein Fortschreiten des Knochenschwundes therapierbar.
Der aktuelle Zustand Ihrer Knochen lässt sich am besten durch die Messung seiner Dichte bestimmen. Dies geschieht durch eine strahlenfreie, schmerzlose Ultraschalluntersuchung.
Im Rahmen der Vorsorge gehört diese medizinisch sinnvolle Früherkennungsuntersuchung allerdings nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Immunologischer Test auf verstecktes Blut im Stuhlgang – Darmkrebsfrüherkennung
Der Test auf verstecktes Blut im Stuhlgang ist in der Krebsvorsorgeuntersuchung erst ab dem 50. Lebensjahr (ab dem 56. Lebensjahr alle zwei Jahre) enthalten.
Der Test untersucht in drei Stuhlproben das Hämoglobin. Hämoglobin ist der rote Blutfarbstoff, der durch einen Komplex mit Haptoglobin vor schnellem Abbau geschützt wird. Dadurch werden Blutungsquellen aus höher gelegenen Darmabschnitten wesentlich sicherer erkannt.
Darmkrebs vermeiden durch bewusste Ernährung und regelmäßige Bewegung!
Das Blasenkarzinom ist eine relativ häufige und stetig steigende Krebserkrankung. Für die frühzeitige Selektion von Patientinnen mit Blasenkarzinom steht ein einfach durchzuführender, sensitiver Urintest zur Verfügung, der NMP22® Bladdercheck
NMP22® ist ein Tumormarker, der bei Tumorzellen in 10facher Konzentration gegenüber gesunden Zellen enthalten ist. Wir können Ihnen diesen Urintest anbieten, der Bestandteile dieses Tumormarkers im Urin nachweisen kann. Innerhalb von 30 Minuten ist das Ergebnis vorhanden.
Fragen Sie unser Team nach weiteren Informationen.
Ob bei Ihnen ein erhöhtes Krebsrisiko vorliegt? – Machen Sie den 8-Punkte-Test! Erhältlich hier bei uns.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) allgemein
Zwischen dem Östrogenspiegel bei Frauen nach den Wechseljahren und dem Risiko, an Osteoporose Knochenschwund), Arteriosklerose (Gefäßverkalkungen) oder Morbus Alzheimer zu erkranken, besteht ein enger Zusammenhang. Durch den Hormonmangel wird zudem der Alterungsprozess beschleunigt.
Ob Sie zu dieser Risikogruppe gehören, lässt sich durch die Bestimmung des Östrogenspiegels (Östradiol) feststellen. Eine frühzeitige Therapie kann diese unangenehmen Folgen des Hormonmangels vermeiden oder vermindern.
Viele Frauen leiden durch die Veränderungen der Hormonsituation auch unter Hitzewellen, Schweißausbrüchen, Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen. Dies lässt sich durch die Bestimmung der Hirnanhangsdrüsenwerte (FSH, LH) genauer abklären.
Haarprobleme, Akne oder fettige Haut sind häufig auf erhöhte Werte von männlichen Hormonen zurückzuführen. Das Testosteron lässt sich problemlos im Blut bestimmen. Eine zielgerechte medikamentöse Therapie ist in den meisten Fällen möglich.
Die Bestimmung der hier genannten und auch weiterer spezieller Hormonwerte ist eine Wunschleistung, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehört.
In unserer Praxis werden Akupunkturen für alle Indikationen durchgeführt. Wir sind mit 150 Ausbildungsstunden zertifiziert von der Deutschen Akupunkturgesellschaft seit 1996. Frau Dr. Vielhaber führt seit 1994, erst im ehemaligen Verbandskrankenhaus Schwelm (heute Helios Klinikum) in der gynäkologischen, sowie in der geburtshilflichen Abteilung und seit 1997 in der eigenen Praxis, regelmäßig Ganzkörper- und Ohrakupunkturen durch. Dabei beschränkt es sich nicht nur auf den gynäkologischen und geburtshilflichen Bereich, sondern auch bei chronischen und akuten Schmerzzuständen, zur Rauchentwöhnung, sowie zur Gewichtsreduktionserleichterung.
Indikationen die bei uns behandelt werden sind unter anderem:
- Migräne und chronische Kopfschmerzen
- Chronische Rückenschmerzen
- Tennisellenbogen
- Chronische Gelenkschmerzen
- Chronische Kniebeschwerden
- Nikotinentwöhnung
- Nervosität
- Reizbarkeit
- Schlafstörungen
- Menstruationsbeschwerden
- Verstärktes Erbrechen in der Schwangerschaft
- Geburtserleichterung
Für weitere Informationen steht unser Praxisteam Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Auf Wunsch können folgende Laboruntersuchungen durchgeführt werden, weitere Parameter auf Anfrage:
- AIDS-Test (HIV 1 und 2)
- Hepatitis A, B und C
- Schwangerschaftstest aus dem Blutserum
- Tumormaker
- Pilzdiagnostik (Pilze im Stuhlgang, Pilze in der Scheide)
- Thromboserisiko
- Blutsenkung
- Leberwerte
- Nierenkontrolle (Harnstoff, Kreatinin)
- Gichtrisiko
Wir führen Urinuntersuchungen auf Eiweiß, Bakterien, Zucker, pH-Wert und Ascorbinsäure durch.
Im Urinsediment bestimmen wir Bakterien, Leukozyten und Erythrozyten.
Wir führen Urinuntersuchungen auf Diabetes und Harnwegsinfektionen durch.
Auslandsreisen können für viele Reisende zu Gesundheitsrisiken führen. Die Gefahr sich am Urlaubsort mit hier unbekannten Erregern zu infizieren ist vom Reiseziel, dem Reisestil, von bestehenden Risiken und auch vom Alter abhängig. Bei den meisten Fern- und Tropenreisen ruft das Risiko, krank zu werden und unter Umständen lebenslang gesundheitliche Folgen tragen zu müssen immer wieder Angst und Unsicherheit hervor. Deshalb ist es notwendig, insbesondere vor Fern- und Tropenreisen eine reisemedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen und ggf. auch Reiseimpfungen vornehmen zu lassen. Wir bieten eine Reiseimpfberatung mit den aktuellsten Informationen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) sowie den neusten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut für Ihr Reiseziel an. Darüber hinaus erhalten Sie von uns einen persönlichen Reiseimpfplan mit allen für Ihr Urlaubsziel notwendigen Impfungen und den Daten, wann welche Impfung erfolgen muss, damit Sie zur Urlaubszeit einen ausreichenden Schutz haben. Außerdem erhalten Sie Informationen über alle ansteckenden Erkrankungen in Ihrem Urlaubsland, wie Sie sich schützen können und auf welche Vorbeugungsmaßnahmen Sie achten müssen.
Für Ihre individuelle Reiseinformation brauchen wir folgende Daten von Ihnen:
- Reiseland
- Datum der An- und Abreise
- Sind Allergien bei Ihnen bekannt? Wenn ja – welche?
- Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? Wenn ja – welche?
- Liegen bei Ihnen chronische Erkrankungen vor?
- Ihren Impfausweis als Original oder Kopie zur Einsicht
Zur Anwendung bei wiederkehrenden unspezifischen bakteriellen Scheidenentzündungen, Trichomoniasis und Soorinfektionen. Es handelt sich um ein Mittel zur Immuntherapie mit Lactobacillus-Stämmen. Eine Grundimmunisierung mit drei Injektionen ist nötig, sowie eine Auffrischung nach 6 bis 12 Monaten.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge
Toxoplasmose ist eine Erkrankung, die durch den Erreger Toxoplasma gondii übertragen wird. Dies erfolgt in erster Linie durch den Kontakt mit Katzen oder deren Kot, sowie durch den Genuss von nicht durchgebratenem rohem Fleisch (z.B. Mett, Tatar), aber auch durch ungenügend gewaschenen Salat oder Gemüse.
Diese für Nichtschwangere harmlose Erkrankung äußert sich in grippeähnlichen Beschwerden, teils mit Fieber und Lymphknotenschwellung. In der Bundesrepublik Deutschland haben ca. 40 – 50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht. Bei einer Erkrankung in der Schwangerschaft jedoch können schwere Missbildungen wie Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Das Toxoplasmose-Screening bei der Schwangerschaftsuntersuchung wird jedoch aufgrund des von der Bundesregierung verordneten Sparkurses nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Um eine unbemerkte Toxoplasmose auszuschließen, empfehlen wir gemäß Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation drei Laborkontrollen, damit ggf. eine akute Infektion behandelt werden kann und somit Schädigungen des Kindes verhindert werden können.
Vor einigen Jahren ist ein Testsystem entwickelt worden, mit dem sich für Patientinnen in der 15. bis 20. Schwangerschaftswoche das individuelle Risiko, ein Kind mit Trisomie 21 (Mongolismus) zu bekommen, ermitteln lässt. Durch die Bestimmung von humanen Choriongonadotropin (ß-HCG), Alpha-Fetoprotein (AFP) und freien Östradiol, aus dem Blutserum, wird unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters das individuelle Risiko berechnet. Diese Blutuntersuchung wird schwangeren Frauen ab dem 30. Lebensjahr empfohlen.
Es handelt sich hierbei um eine hinweisgebende Methode. Ein positiver Befund erfordert weitere abklärende Maßnahmen (Fruchtwasseruntersuchung-Amniocentese).
Eine normale Schilddrüsenfunktion in der Schwangerschaft ist für einen ungestörten Ablauf und eine optimale Entwicklung des ungeborenen Kindes von großer Wichtigkeit.
Eine Störung kann Komplikationen wie z.B. Fehlgeburten oder negative Auswirkungen auf die kindliche Intelligenzentwicklung nach sich ziehen.
Die gesetzliche Schwangerenvorsorge sieht eine generelle Überprüfung der Schilddrüsenfunktion bei beschwerdefreien Schwangeren nicht vor.
Wir bieten Ihnen zu Beginn und im Verlauf der Schwangerschaft eine Überprüfung der Schilddrüsenhormone (TSH, FT3 undFT4) an, um gegebenenfalls eine Unter- oder Überfunktion frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.
Diese umfassende Schilddrüsenhormonbestimmung können Sie bei uns in der Praxis durchführen lassen. Bitte sprechen Sie uns auch bei eventuellen Rückfragen an.
Zytomegalie (CMV) ist eine Erkrankung, die durch das Humane-Zytomegalie-Virus (Herpes-Virus) ausgelöst wird. Die Übertragung erfolgt über Speichel, Urin, Sperma und Blut.
Die Erstinfektion mit CMV verläuft zu 99% ohne oder nur mit geringen Krankheitssymptomen.
Die Infektion mit CMV ist die häufigste Infektion, die während der Schwangerschaft von der Mutter auf den Fötus übertragen wird. (Eine spätere Übertragung durch die Muttermilch ist ebenfalls möglich.) Ca. 1% aller Schwangeren infizieren sich mit dem Virus und bei 40% wird die Infektion auf das ungeborene Kind übertragen. Eins von 750 Neugeborenen wird mit einem Schaden durch CMV geboren! Bei einer Erkrankung in der Schwangerschaft können schwere Fehlbildungen beim Ungeborenen entstehen.
Am häufigsten treten diese am Herz-Kreislauf-System, Magen-Darm-Trakt, Skelett und Muskeln auf. Als Folge sterben allein in Deutschland jährlich etwa 60 Kinder und mehr als 1000 werden mit CMV-bedingten Behinderungen geboren. Das Spektrum der Behinderungen reicht von schweren geistigen Retardierungen bis hin zu Hörstörungen. Die Letalität beträgt 12 bis 30%. Neun von zehn überlebenden Kindern weisen Spätfolgen auf.
Das CMV-Screening bei der Schwangerschaftsuntersuchung wird jedoch von der Krankenkasse nicht bezahlt.
Um eine unbemerkte Infektion mit CMV auszuschließen, empfehlen wir drei Laborkontrollen, damit ggf. eine akute Infektion behandelt werden kann und somit Schädigungen des Kindes verhindert werden können.